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Neues aus dem Ministerium und Elterninformation
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Osterferien sind nun vorbei, Sie und Ihre Kinder können mit neuer Kraft in die vor uns liegende Zeit gehen.
Jetzt am Nachmittag kam endlich das erwartete kultusministerielle Schreiben und ich kann Ihnen endlich Informationen zum Schulstart geben.
Montag, 12.April 2021 beginnt der Unterricht – aufgrund der momentanen Inzidenzzahlen – nur für die 4. Klassen im Wechselunterricht. Es beginnt die Gruppe B.
Die Jahrgangsstufen 1-3 sind vorerst leider im Distanzunterricht bis der Inzidenzwert unter 100 sinkt. Über die Rückkehr zum Wechselunterricht werden wir Sie aber aber zeitnah wie möglich informieren.
Wie Sie bereits wissen, dürfen unsere Schüler nur dann den Unterricht besuchen, wenn Sie am Beginn des Schultages an einem Selbsttest, den die Schule zur Verfügung stellt, teilnehmen. Dies gilt ebenfalls für die Schüler der Notbetreuung!
Alternativ können Sie der Lehrkraft aber auch einen PCR- oder einen Antigen-Schnelltest vorlegen, der offiziell ein negatives Testergebnis bestätigt, dies darf nicht nicht älter als 24 Stunden sein!
Nach Auskunft des Schulamtes dürfen keine anderen Tests in die Schule mitgebracht werden.
Es gibt viel Wirbel und Unsicherheiten bezüglich der Selbsttest, vieles ist neu und ungewohnt. Unsere Schüler werden sich schnell auf die neue Situation einstellen. Denken Sie an die Diskussion um die Maskenpflicht, wir haben uns daran gewöhnt und so wird es auch hier sein.
Sie brauchen keine Bedenken zu haben, dass wir Lehrkräft die Tests an ihrem Kind durchführen. Unsere Aufgabe ist es, den Schülerinnen und Schülern diese Tests zu erklären und Anleitung zu geben. Die Abstriche in der Nase macht jeder Schüler selbst.
Auch wenn ich die verschiedensten Argumente verstehen und nachvollziehen kann, müssen wir uns als Schule an die Auflagen halten, die die Regierung vorgibt!
Sollte ein Schüler – trotz Einwilligung – den Test in der Schule nicht durchführen wollen, werden Sie als Eltern entsprechend telefonisch informiert, um es unverzüglich abzuholen.
Im Fall eines positiven Testergebnisses, muss das Kind von den Eltern abgeholt werden und dann einen negativen PCR-Test vorlegen.
Wollen Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien, muss dies schriftlich bei der Schulleitung erfolgen. Um den Unterrichtsstoff müssen Sie sich dann – wie bei Erkrankung – selbst kümmern. Leistungsnachweise müssen allerdings mitgeschrieben werden. Dies kann auch am Nachmittag separat erfolgen!
Ich wünsche Ihnen und uns allen weiterhin Kraft, gutes Durchhaltevermögen und auch starke Nerven, damit wir gemeinsam mit Fingerspitzengefühl und im Dialog diese Situation meistern.
Herzliche Grüße und danke für die Unterstützung
Gudrun Mackert, Rin