News & Events
Neues aus dem Ministerium und Elterninformation
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Soeben haben wir die neuen Informationen und kultusministerielle Schreiben erhalten.
Es gibt die Neuregelungen für den Unterrichtsbetrieb, jedoch bleibt bei uns aufgrund der momentanen Inzidenzzahlen das Unterrichtsgeschehen wie bisher.
Am Montag, 10.Mai 2021 sind die 4. Klassen weiterhin im Wechselunterricht (Gruppe B beginnt). Für die Jahrgangsstufen 1-3 bleibt vorerst der Distanzunterricht.
Über Änderungen werden wir Sie nach den Vorgaben so zeitnah wie möglich informieren.
Es gilt auch weiterhin, dass unsere Schüler nur dann den Unterricht besuchen dürfen, wenn Sie am Beginn des Schultages an einem Selbsttest, den die Schule zur Verfügung stellt, teilnehmen. Dies gilt ebenfalls für die Schüler der Notbetreuung! Alternativ können Sie der Lehrkraft aber auch einen PCR- oder einen Antigen-Schnelltest vorlegen, der offiziell ein negatives Testergebnis bestätigt, dies darf nicht nicht älter als 24 Stunden sein!
Unsere Schüler haben sich schnell auf die neue Situation eingestellt, und handhaben den Umgang mit den Tests hervorragend. Wir können wirklich stolz auf unsere Kinder sein!!
Vom Ministerium:
Aktuelle Regelungen zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern (Stand: 5.5.2021)
- Unterrichtsbetrieb an Grundschulen
Ab Montag, 10. Mai gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz
-> von 0 bis 50:
voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen (wie bisher)
-> von 50 bis 165:
Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen (neu!)
-> über 165:
Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand nur für Jahrgangsstufe 4; für die Jahrgangsstufen 1-3 findet Distanzunterricht statt.
Eine weitere Änderung !
Meldepflicht von positiven Selbsttests in der Schule
Zeigt ein in der Schule von einer Schülerin oder einem Schüler unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest ein positives Ergebnis, so teilt künftig die Schulleitung dieses Ergebnis und den Namen sowie die weiteren in § 9 Abs. 1 IfSG (soweit bekannt) genannten Angaben, d. h. im Wesentlichen Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten zu der betreffenden Schülerin oder zu dem betreffenden Schüler unverzüglich dem Gesundheitsamt mit, in dessen Bezirk sich die Schule befindet. Das Weitere übernimmt das Gesundheitsamt. Die Datenschutzhinweise wurden aktualisiert (vgl. Mehr Sicher-heit durch Selbsttests an bayerischen Schulen (bayern.de)).
Ich danke Ihnen auch im Namen des gesamten Kollegiums für das Verständnis, die Unterstützung und das Durchhaltevermögen in dieser für uns allen nicht einfachen Zeit.
Herzliche Grüße
Gudrun Mackert, Rin