News & Events
Neueste Informationen – Umgang mit Infektionsfällen im Schulbereich (Stand 01.02.2022)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
an den Schulen in Bayern bestehen durch Masken, regelmäßige Testungen und die Hygienevorgaben des Rahmenhygieneplans umfangreiche Schutzmaßnahmen. Aufgrund des hohen Schutzniveaus wurde das Vorgehen bei Infektionsfällen an Schulen weiter vereinfacht. Hierüber möchten wir Sie kurz informieren.
- Jeder positive Selbsttest ist von der Schule wie bisher umgehend an das Gesundheitsamt zu melden. Positive Testergebnisse im Pool-Test werden vom Labor direkt an das Gesundheitsamt gemeldet.
- Das Gesundheitsamt wird umgehend von der Schule über die Häufung informiert und kann ergänzend alle SchülerInnen der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen, sodass Quarantänepflicht gilt. Einzelanordnungen des Gesundheitsamtes sind nicht notwendig. Das Gesundheitsamt übermittelt die Entscheidung an die Schulen, die wiederum die Erziehungsberechtigten über diese Entscheidung informiert.
In der Schulpraxis ergeben sich aufgrund dieser Basis ab sofort folgende Abläufe:
- Positiv getestete Personen begeben sich umgehend in Isolation, d.h. werden von der Schule nach Hause geschickt – von Erziehungsberechtigten abgeholt. Anordnung des Gesundheitsamtes nicht erforderlich.
- Positive Selbsttest sind von der Schule wie bisher umgehend an das Gesundheitsamt zu melden. Positive Testergebnisse im Pool-Test werden vom Labor direkt an das Gesundheitsamt gemeldet.
- Für die negativ getesteten SchülerInnen greift automatisch ohne weitere Anordnung das intensivierte Testregime. Dieses beginnt am Unterrichtstag nach dem ersten positiven Infektionsfall, tritt ein weiterer Fall in der Klasse auf, beginnt die 5-Tages-Frist des Testregimes neu. Intensives Testregime schließt auch für vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene!
- Kommt es in einer Klasse zu einer gravierenden Häufung von Infektionsfällen (Richtwert: Abwesenheit von etwa der Hälfte der SchülerInnen), kann der Präsenzunterricht in dieser Klasse weder aus schulorganisatorischer noch aus infektiologischer Sicht aufrecht erhalten werden. Daher sind folgende weitergehende Maßnahmen einzuleiten
- Die Schulleitung ordnet in Abstimmung mit der Schulaufsicht für die Dauer von insgesamt 5 Wochentagen (Wochenende und Feiertage mitgezählt) Distanzunterricht für die ganze Klasse an.
- Diese Anordnung, die die Unterrichtsorganisation betrifft, stellt keine Quarantäneanordnung dar, gilt für alle SchülerInnen der Klasse, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus.
- Für SchülerInnen, für die Quarantänepflicht besteht, gelten die jeweils aktuellen Regelungen zur Freitestung. Eine Freitestung (per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) liegt in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten; eine Kontrolle erfolgt nicht.
Ungeachtet dessen können die Gesundheitsämter im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen.
Heute ist wieder eine Fülle von Informationen auf uns als „Schulfamilie“ eingestürmt. Es wird sicherlich Geduld brauchen, bis wir alle diese Neuerungen verinnerlicht haben.
Ich kann Ihnen versichern , dass Schulleitung und Kollegium alles tun wird zum Wohle der uns anvertrauten SchülerInnen. Gemeinsam werden wir wie bisher – mit Verständnis, Rücksichtnahme und Respekt – die großen und kleinen Probleme lösen.
Ich danke Ihnen von ganzem Herzen für Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und Mithilfe!
Gudrun Mackert, Rin