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Grundfeld 06.11.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hinsichtlich der steigenden Zahl der Corona – Neuinfektionen in Bayern wurde eine Ausweitung der Corona Schutzmaßnahmen beschlossen.
Deshalb gelten jetzt nach den Allerheiligenferien folgende Regelungen:
Erweiterte Maskenpflicht
Ab Montag, 8. November besteht in der ersten Unterrichtswoche nach den Ferien (08.-12.11.2021) während des Unterrichts – auch am Sitzplatz – Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht wurde bis auf Weiteres verlängert!
Wie bisher ist eine Alltags- oder Community-Maske ausreichend, das Tragen einer OP-Maske wird jedoch sehr empfohlen.
Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden.
Sportunterricht findet weiterhin ohne Maske statt, auf einen möglichst großen Abstand untereinander ist zu achten. Die in den Fachlehrplänen gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten zur Sportausübung sind zielgerichtet auszuschöpfen. Auch das Singen eines kurzen Liedes im Klassenverband (z. B. Geburtstagslied in der Grundschule) ist während der Zeit der erweiterten Maskenpflicht ohne Mindestabstand möglich, sofern Masken getragen und die räumlichen Gegebenheiten ausgeschöpft werden.
Testungen
In den Grundschulen werden alle SchülerInnen zu Unterrichtsbeginn am Montag, 08.11.21, einen Covid-Selbsttest durchführen. Diese zusätzlichen Selbsttestungen sind unabhängig von den Pooltestungen zu sehen, da das Ergebnis einer Pooltestung erst am Nachmittag/Abend vorliegen wird.
In den vergangenen Wochen waren immer wieder Familien im Landkreis von Quarantäne betroffen. Die Schulleiter werden jedoch nicht mehr direkt vom Gesundheitsamt darüber informiert, wer im Falle eines positiven Tests in einer Klasse wie lange in Quarantäne muss. Tatsächlich ist dies datenschutzrechtlich nicht möglich. Informiert werden in jedem Fall die Erziehungsberechtigten. Das Schulamt hat uns in Abstimmung mit dem Landratsamt angewiesen, Sie als Erziehungsberechtigte darauf hinzuweisen, dass Sie diese Informationen des Gesundheitsamtes auch an die Schule weitergeben müssen.
Herzliche Grüße
Gudrun Mackert
Intensivierte Testungen nach bestätigtem Infektionsfall in einer Klasse
Der Ministerrat hat ferner beschlossen, dass die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse nochmals intensiviert werden. Für die Dauer einer Woche, nachdem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen in einem solchen Fall an allen Schularten an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden bzw. vorliegen.
Konkret bedeutet dies:
Innerhalb der genannten Wochenfrist wird am Montag zu Unterrichtsbeginn – wenn an diesem Tag kein PCR-Pooltest stattfindet – ein (zusätzlicher) Selbsttest durchgeführt.
Zusätzlich wird an Tag 5 nach dem letzten Kontakt zum bestätigten Infektionsfall ein Selbsttest in der Klasse empfohlen, falls an diesem Tag kein PCR-Pooltest vorgesehen ist. Fällt Tag 5 auf ein Wochenende / Feiertag, wird der Test am nächstfolgenden Schultag nachgeholt, ebenfalls nur, sofern dann kein PCR-Pooltest vorgesehen ist.
Die zusätzlichen Tests finden grundsätzlich in der Klasse statt, dem die infizierte Person angehört.
Im Einzelfall kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde die Teilnahme an den intensivierten Testungen auch für geimpfte oder genesene Kinder sowie zusätzliche Testungen auch für geimpfte oder genesene Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen anordnen.
Soweit keine Teilnahme an den schulischen Testungen erfolgt, ist nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für die Teilnahme am Präsenzunterricht ein externer Testnachweis nach den Vorgaben des § 3 der 14. BayIfSMV zu erbringen. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.