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Neue Informationen -Notfallbetreuung
- 23. April 2020
- Posted by: mackert
- Category: aktuelles
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die nächsten Pakete fürs „Homeschooling“ sind gepackt. In dieser Zeit ist Zusammenhalt, Offenheit, Zusammenarbeit und Hilfe besonders wichtig. Sie als Eltern leisten großartige Arbeit , da Sie für Ihre Kinder da sind. Außerdem unterstützen Sie bei den täglichen Schulaufgaben, versuchen den Kindern Fragen zu beantworten, trösten – wenn nötig, überlegen sich Dinge damit die Zeit für die Familie schön wird. Es gibt für Sie stets viel zu organisieren und balancieren, um Haushalt, schulische Anforderungen und Beruf unter einen Hut zu bringen. Man hat auch oft selbst Ängste, Sorgen und Fragen, die nicht geklärt werden können.
Natürlich sind auch wir für Sie da und telefonisch Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr im Schulhaus Grundfeld erreichbar.
Viele schöne Sachen entfallen momentan. Es ist aber – denke ich – wichtig nach vorne zu schauen, auf einen baldigen Schulstart zu hoffen und aus allem das beste zu machen. Wann dies sein wird und wie das Schulleben dann aussehen wird kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Ich kann Ihnen nur versprechen, das wir Lehrkfäfte unser Bestes geben werden, um den Schülern wieder einen schönen Start und natürlich auch Unterrichtsalltag zu ermöglichen.
Das Team der Ivo-Hennemann-Schule wünscht Ihnen von ganzem Herzen eine schöne Zeit, genießen Sie das Familienleben, passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.
Viele liebe Grüße
Gudrun Mackert und das gesamte Lehrerkollegium
Für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung kopiere ich Ihnen hier die betreffende Stelle, die wir heute 24.04.20202 aus München erhalten haben.
Erweiterung der Notfallbetreuung
Ab dem 27.04.2020 gelten folgende Regelungen:
Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange
- ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder
- eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist.
Erforderlich für die Teilnahme bleibt aber weiterhin,
- dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und
- dass das Kind
– nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann
– keine Krankheitssymptome aufweist,
– nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome aufweist, und
– keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Eine aktualisierte Erklärung zur Teilnahme an der Notfallbetreuung wird zeitnah auf der Homepage des Staatsministeriums zur Verfügung gestellt.
Eltern, die eine Notfallbetreuung benötigen, setzen sich bitte umgehend mit der Schulleitung in Verbindung. Weiterhin muss die Tätigkeit von den Eltern schriftlich nachgewiesen werden.