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Allgemeiner Lockdown ab 16.12.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, werden ab Mittwoch, 16.12.2020 die Schulen geschlossen und auf Distanzunterricht umgestellt. Es wird eine Notbetreuung geben für Mittwoch, Donnerstag und Freitag.
Bitte melden Sie sich umgehend bei uns in der Schulleitung, falls Sie diese benötigen. Für den Anspruch auf Notbetreuung gilt, falls nicht anderes verkündet wird, das Schreiben vom 30.11.2020:
…. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesen Tagen weniger Kontakte zu Mitmenschenhaben als sonst. So wollen wir das Risiko einer Corona-Infektion vor Weihnachten senken –Sie und Ihre Familien sollen das Weihnachtsfest möglichst sicher feiern können. Bitte helfen Sie daher auch im familiären Umfeld mit und vermeiden Sie ganz besonders indieser Zeit alle unnötigen Kontakte. Die Schulen bieten – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – an beiden Tagen eine Notbetreuung an
· für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
· für Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgangsstufen mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht,
· für alle Schülerinnen und Schüler von Förderschulen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) sowie der Schulen für Kranke.Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
· Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesenTagen nicht freistellen kann/oder
· beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) in einem sog. systemrelevantenBeruf arbeitenoder· Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringendenBetreuungsbedarf haben.Schülerinnen und Schüler an Förderschulen (einschließlich der Kinder in der SVE) sowie anSchulen für Kranke können die Notbetreuung nach Anmeldung ohne besondere Begründungbesuchen.
Bitte bedenken Sie: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen beiden Tagen nicht selbst betreuen können.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.
Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Weitere Informationen erhalten Sie am Montag, wenn wir entsprechende Informationen aus München erhalten haben.
Näheres kann ich Ihnen leider noch nicht mitteilen
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Mackert
Zur Beantragung der Notbetreuung: